Hinweis zum Urheberrecht

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Erläuterung zum Download der kostenlosen Buchfalten-Vorlagen

Der Download unserer Vorlagen zum Buchfalten ist durch § 53 des Urheberrechtsgesetzes abgedeckt, der Kopien von geschützten Werken für den rein privaten/ persönlichen Nutzen ausdrücklich erlaubt.

Natürliche Personen dürfen urheberrechtlich geschützte Werke für den Privatgebrauch ohne Zustimmung des Rechteinhabers vervielfältigen (§ 53 Absatz 1 UrhG). Es dürfen sowohl analoge, als auch digitale Kopien hergestellt werden. Die Kopien dürfen nur zum privaten Gebrauch genutzt werden und weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen. Diese sogenannte Privatkopie-Schranke gilt nicht für Unternehmen und öffentliche Institutionen, egal, ob sie kommerziell oder nicht kommerziell sind.

Privater Gebrauch sind nur solche Handlungen, die in keinem Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit stehen. Auch wenn Kopien sowohl zum privaten als auch zum beruflichen Gebrauch hergestellt werden, ist die Privatkopie-Schranke nicht einschlägig.

Der Verkauf, die Verbreitung und öffentliche Wiedergabe der Kopien außerhalb des Privatbereichs ist von der Privatkopie-Schranke nicht abgedeckt und damit unzulässig (§ 53 Absatz 6 UrhG).